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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Cloudunify FlexCo für Beratungs-, Implementierungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen rund um Odoo und angrenzende IT-Dienstleistungen. Fassung Juli 2026.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Cloudunify FlexCo, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg, FN 591703 b, Landesgericht Salzburg (im Folgenden „Cloudunify“, „wir“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“). Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Cloudunify und dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Cloudunify ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Leistungs- oder Scope-Dokumenten) gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsgegenstand

2.1. Cloudunify erbringt Beratungs-, Konzeptions-, Implementierungs-, Entwicklungs-, Schulungs-, Support- und Wartungsleistungen im Zusammenhang mit der ERP-Software Odoo sowie angrenzenden IT-Systemen und Diensten.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem zugehörigen Leistungs- oder Scope-Dokument. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und abgerechnet.

2.3. Beratungs- und Implementierungsleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich ein Werk (Fixpreis) vereinbart wurde, als Dienstleistung nach tatsächlichem Aufwand (Time & Material) erbracht. Bei Werkverträgen bestimmt sich der geschuldete Erfolg ausschließlich nach dem vereinbarten Scope-Dokument.

2.4. Die Software Odoo selbst wird von der Odoo S.A. bzw. deren Lizenzgebern bereitgestellt. Für Lizenz-, Abonnement- und Hostingleistungen von Odoo (etwa Odoo Online oder Odoo.sh) gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen des Herstellers. Cloudunify schuldet keine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Drittsoftware.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Angebote von Cloudunify sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebotsunterlagen dienen als Grundlage für die Leistungserbringung und dürfen ohne Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

3.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Cloudunify, durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.3. Aufwands-, Kosten- und Terminschätzungen erfolgen nach bestem Fachwissen, stellen jedoch keine verbindliche Zusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixpreis bzw. Fixtermin vereinbart wurden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen.

4.2. Der Kunde sorgt für geeignete technische und organisatorische Rahmenbedingungen (etwa Test- und Produktivumgebungen, erforderliche Lizenzen, Fernzugriffsmöglichkeiten) und wirkt an Abstimmungen, Tests und Abnahmen zeitgerecht mit.

4.3. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Eingriffen in produktive Systeme hat der Kunde eine aktuelle, wiederherstellbare Datensicherung sicherzustellen.

4.4. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine nicht rechtzeitige oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Cloudunify und berechtigen zur Anpassung von Terminen und Entgelten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Leistungen nach Aufwand werden auf Basis der tatsächlich erbrachten Zeiten zu den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet. Reisezeiten und Reisekosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet.

5.3. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich bzw. nach Leistungsfortschritt. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen verrechnet. Cloudunify ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

6. Termine und Leistungsfristen

6.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Termine.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die Cloudunify nicht zu vertreten hat (insbesondere Ausfälle von Drittsystemen, verspätete Mitwirkung des Kunden, Änderungen des Leistungsumfangs), verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

7.1. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, werden diese als gesonderter Change Request behandelt.

7.2. Cloudunify bewertet die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Entgelt. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe des Change Requests durch den Kunden.

8. Abnahme

8.1. Bei Werkleistungen erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme anhand der im Scope-Dokument vereinbarten Kriterien. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme bei Vertragsgemäßheit.

8.2. Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb oder erklärt er sich nicht binnen der vereinbarten Frist (mangels Vereinbarung binnen 14 Tagen) unter konkreter Bezeichnung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

9. Gewährleistung

9.1. Cloudunify erbringt ihre Leistungen fachgerecht nach dem Stand der Technik. Cloudunify leistet keine Gewähr dafür, dass Softwarefunktionen von Odoo oder Drittanbietern den Anforderungen des Kunden vollständig entsprechen oder in jeder vom Kunden gewählten Kombination fehlerfrei zusammenarbeiten.

9.2. Der Kunde hat Mängel unter nachvollziehbarer Beschreibung unverzüglich schriftlich zu rügen. Cloudunify wird nachgewiesene Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch beheben.

9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, sechs Monate ab Erbringung bzw. Abnahme der jeweiligen Leistung. Die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird auf drei Monate verkürzt.

9.4. Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Mängeln, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Bedienung, fehlende Mitwirkung, ungeeignete Infrastruktur oder auf Fehler der zugrunde liegenden Dritt- bzw. Standardsoftware zurückzuführen sind.

10. Haftung

10.1. Cloudunify haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.3. Die Haftung von Cloudunify ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des jeweiligen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem im letzten Vertragsjahr erzielten Nettoentgelt, begrenzt.

10.4. Für den Verlust von Daten haftet Cloudunify nur, soweit der Kunde eine ordnungsgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat und der Schaden dennoch eingetreten wäre; die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand aus einer vorhandenen Sicherung begrenzt.

10.5. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Erbringung der Leistung.

11. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

11.1. An von Cloudunify erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (etwa Konfigurationen, Custom-Modulen, Skripten, Dokumentationen) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten eigenen Zwecke.

11.2. Urheber- und sonstige Schutzrechte an von Cloudunify entwickelten Werkzeugen, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten verbleiben bei Cloudunify. Cloudunify ist berechtigt, das dabei erworbene allgemeine Know-how uneingeschränkt weiter zu verwenden.

11.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle übertragenen Rechte an den Arbeitsergebnissen vorbehalten.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

12.2. Soweit Cloudunify im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

12.3. Cloudunify ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss als Referenz zu nennen und – vorbehaltlich gesonderter Freigabe für Name, Logo, Fotos und Zitate – über das Projekt zu berichten.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1. Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

13.2. Dauerschuldverhältnisse (etwa Support- und Wartungsverträge) können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Cloudunify insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden vor.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Stand: Juli 2026 · Cloudunify FlexCo, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg